VPN-Zugang zum HAMNET

tunnel klEs gibt noch eine große Anzahl an Funkamateuren, die gerne am HAMNET teilnehmen möchten, aber leider wegen ihrer Wohnlage keinen Hf-Einstiegsknoten in ihrer Nähe erreichen können. Einstiegslizenzen ist die Benutzung der für die Userzugänge verwendeten Frequenzen im 2,3GHz- und 5,6GHz-Band leider aus gesetzlichen Gründen noch verwehrt (RTA hat in 2015 einen Vorstoß bei der BNetzA unternommen). Um diesen Funkamateuren einen ortsnahen und gleichermaßen zentralen Zugriff auf das HAMNET zu ermöglichen, wurde im Februar 2016 bei DB0GW im Rechenzentrum Lotharstraße ein zweiter Router installiert, der ausschließlich als VPN-Router für Userzugänge ins HAMNET zur Verfügung steht. Da sich hier auch ein wichtiger Knotenpunkt für das gesamte deutsche HAMNET befindet, lässt sich über einen VPN-Tunnel von dort aus praktisch jede Ecke des HAMNET sehr gut erreichen. Ein VPN-Tunnel lässt sich unter verschiedenen Szenarien sinnvoll nutzen. Selbst wenn man zuhause über Hf ins HAMNET einsteigt, kann ein VPN-Tunnel auf Reisen, im Urlaub oder für das Smartphone nützlich sein. Er steht überall dort zur Verfügung, wo es Zugang zum Internet gibt. Er kann jedoch immer nur einmal und nicht gleichzeitig mehrfach aktiviert werden.

Schema VPN Zugang HAMNET DB0GW

Hinweis: Ein VPN-Zugang ist nur eine von vielen Möglichkeiten, am HAMNET teilzunehmen. Echter Amateurfunk geschieht durch Verwendung von Benutzereinstiegen auf dem Funkweg. Dieser Internet-Tunnel ist eine freiwillige, jederzeit abschaltbare, völlig ohne Garantie kommende Zusatz-Dienstleistung, welche von uns zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich bei dem Tunnel nicht um Amateurfunk. Er ermöglicht lediglich die Teilnahme daran. Wir möchten explizit den Zugang zum Hamnet per Funk ausbauen und unterstützen. Auch ohne VPN-Zugang ist das Hamnet frei benutzbar, niemand ist gezwungen oder angehalten, unsere Bereitstellung zu benutzen oder von ihr in irgendeiner Weise abhängig.

Vorgehensweise

1. Zugang beantragen und Zertifizierung einreichen

Achtung: Wegen der derzeitigen Lage werden bis auf Weiteres keine neuen Anträge auf VPN-Zugang mehr angenommen und bearbeitet.

Per Amateurfunkgesetz dürfen nur lizensierte Funkamateure Zugang zum HAMNET erhalten. Da man mit einem VPN-Zugang Amateurfunk-Aussendungen auslöst, muss eine gültige Zulassung zum Amateurfunkdienst beim Benutzer vorliegen. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen sich interessierte Funkamateure zuvor auf einem speziellen Online-Formular anmelden und authentifizieren (Kopie der Zulassungsurkunde hochladen). Dabei bitte unbedingt die FAQ beachten. Zur Legitimation bitte die Zulassung einscannen oder abfotografieren. Es können bis zu 3 Dateien dem Online-Antrag hinzugefügt werden. Als Formate sind JPG, PNG und PDF erlaubt. Erst nach Überprüfung der übermittelten Daten werden der Zugang eingerichtet und die Zugangsdaten für die Einrichtung eines VPN-Tunnels per Email verschickt.

2. Erhalt der Zugangsdaten abwarten
Die Bearbeitung der Anträge wird von Administratoren in ihrer Freizeit erledigt. Dies kann ein paar Tage dauern. Sollte nach mehr als einer Woche nichts gekommen sein, bitte per Email nachfragen.

3. VPN-Zugang einrichten und nutzen
Eine genaue Beschreibung des Verfahrens und weitere Hilfen zur Einrichtung für verschiedene PC-Betriebssysteme oder Router sind bei DB0GW erhältlich.

FAQ - Häufig gestellte Fragen und Situationen

Bei der Beantragung können naturgemäß auch Sonderfälle eintreten, die einer speziellen Behandlung bedürfen. Einige der häufigsten Missverständnisse und Fragen haben wir hier zusammengefasst, in der Hoffnung, sie im Vorfeld ausräumen zu können.

Warum muss ich meine Lizenzurkunde digital einreichen?

Diese Frage bekommen wir ab und zu gestellt. Der Grund ist einfach. Durch den VPN-Zugang erhalten Sie nicht weiter moderierten Zugriff auf Geräte, die Sender im Sinne des Amateurfunkgesetztes sind. Zu deren Betrieb ist der Besitz einer gültigen Teilnahmeberechtigung zum Amateurfunkdienst erforderlich. Daher erwarten wir als Legitimation Ihres Status als Teilnahmeberechtigter eine bildhafte Kopie der Lizenzurkunde. Ohne eine solche Legitimation können wir Sie leider nicht freischalten.


Mein Rufzeichen steht in der Datenbank der BNetzA. Warum reicht das nicht als Legitimierung?

Es ist zwar eine Legitimierung, aber keine Authentifizierung des Antragstellers. Jeder kann sich ohne weiteres als eine Person in einem Text-Formular ausgeben mit einem bei der BNetzA registrierten Rufzeichen. Eine bildhafte Kopie einer behördlichen Genehmigung (Lizenzurkunde) vorsetzlich zu fälschen, ist allerdings eine Strafttat. Durch das Bestehen auf einer bildhaften Version der Authentifizierung erwarten wir, in einem Rechtsstreitfall unseren Schaden minimieren zu können.


Mein Rufzeichen ist bei QRZ.com geführt. Reicht das nicht als Legitimierung?

Leider nein, siehe auch "Mein Rufzeichen steht in der Datenbank der BNetzA. Reicht das nicht als Legitimierung?"


Das Ausstellungsdatum meiner Lizenzurkunde liegt vor dem Geburtstag der meisten OMs, die das HAMNET betreiben. Kann ich mich damit implizit auf eine Sonderbehandlung berufen?

Leider nein. Es gelten die gleichen Regeln für alle, unabhängig von ihrem Alter oder dem Alter der Lizenzurkunde.


Ich habe ein Foto mit einem Amateurfunkgerät in der Hand. Reicht das nicht als Legitimierung?

Leider nein. Es ist wohl einleuchtend, dass so etwas nicht den Besitz einer gültigen Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entspricht.


Was macht ihr mit dem eingesandten Bild-Material und den Formulardaten?

Wenn Sie einen VPN-Zugang beantragen, werden Ihre Daten in eine Tabelle auf unserem Server geschrieben. Es wird dann automatisch eine Email an die zuständigen Administratoren versandt, dass ein neuer Antrag zur Bearbeitung vorliegt. Über eine verschlüsselte Verbindung kann dann ein Admin den Vorgang öffnen und die in der Lizenzurkunde eingegebenen Daten mit den Formulardaten vergleichen. Ist nach sorgfältiger Prüfung die Person zu dem Schluss gekommen, dass der Antragsteller in Besitz einer gültigen Amateurfunk-Lizenz ist, wird der Zugang freigeschaltet und der Antragsteller per Email darüber informiert. Die Daten werden anschließend auf dem Formularserver gelöscht.


Ich habe schon den ???-Contest gewonnen und bin ein sehr bekannter Funkamateur. Reicht das nicht als Legitimierung?

Leider nein. Je bekannter eine natürliche Person ist, desto einfacher ist es, sich in einem Textformular als diese auszugeben. Wir können in keiner Weise überprüfen, ob die hinter der Email-Adresse stehende Person auch wirklich diese ist. Daher ist eine bildhafte Kopie der Lizenzurkunde notwendig.


Wie soll ich mein Rufzeichen im Antragsformular eingeben?

Am liebsten sind uns Kleinbuchstaben, es können aber Großbuchstaben verwendet werden. Was zur Zeit noch nicht geht, ist das Entfernen von Leerzeichen. Also bitte nicht D L 1 A B C und auch nicht DL 1 ABC eingaben, sondern dl1abc. Bitte ebenfalls keine Sonderzeichen im Passwort verwenden, dies macht Probleme bei unseren Skripten.


Kann ich den Antrag auch per Email einreichen?

Nein. Dies haben wir mit den ersten Anträgen so gemacht, aber es hat sich zu einem nicht akzeptablen Arbeitsaufwand entwickelt. Daher wurde das Formular geschaffen, welches den Ablauf vereinheitlich und vereinfacht. Daher bitte nur das Online-Formular verwenden.


Wie groß ist die Chance, dass ihr nicht merkt, dass ich statt der Lizenz ein Foto von meiner Katze (o.ä.) hochlade?

0 %. Ausgeschlossen. Die Scans werden alle persönlich in der Freizeit der zuständigen Admins kontrolliert. Öfter erhalten wir mal solche Uploads, bei denen nicht klar ist, ob es ein Versehen ist oder Absicht. Meist klärt sich die Sache dann im anschließenden Email-Kontakt. Wir bitten aber darum, dies zu vermeiden, da es zusätzlichen, unnötigen Aufwand macht und den ganzen Vorgang verzögert.


PPTP ist doch unsicher. Warum benutzt ihr das? Was ist mit Sicherheit?

Zunächst zum Inhalt der Daten, die über den Tunnel verschickt werden. Da die Daten spätestens nach Verlassen des Rechenzentrums der Universität Duisburg-Essen über Amateurfunk-Richtfunkstrecken versendet werden, ist ihr Inhalt sowieso offene Sprache und kann von jedem mitgehört werden. Zugegeben, man muss dazu schon einen gewissen technischen Aufwand treiben, aber es ist prinzipiell möglich. Es gibt die gesetzliche Vorgabe, dass im Amateurfunkdienst keine verschlüsselten Aussendungen gemacht werden dürfen. Zum Thema Missbrauch der Benutzeridentifikation: Dies ist natürlich eine Schwachstelle gegenüber anderen VPN-Methoden mit Zertifikaten oder ähnlichem. Der Vorteil von Username/Passwort und PPTP ist aber, dass es auf vielen Betriebssystemen und Geräten standardmäßig vorhanden und einfach einzurichten ist. Es erzeugt zudem auch keinen großen Overhead. Wir sehen auch keine große Motivation in der Welt, sich unter den Zugangsdaten von jemand anderem bei uns ins VPN einzuwählen.


Gibt es neben PPTP auch noch andere VPN-Tunnel?

Im Prinzip Ja. Standardmäßig werden jedoch aus obigen Gründen PPTP-Tunnel eingerichtet, in denen jeder einzelne User eine eindeutige IP aus dem HAMNET automatisch zugewiesen bekommt. Für spezielle Anwendungen, etwa die Vernetzung von automatischen Stationen werden noch L2TP, IPIP, EoIP oder GRE-Tunnel eingesetzt.

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